Genf GE: Polizei warnt vor Ferienbeginn vor ungültigen Reisedokumenten

Zum Ferienbeginn erinnert die Genfer Polizei an die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Notpasses am Flughafen Genf sowie an die wichtigsten Kontrollen vor einer Reise.

Die beste Lösung bleibt eine frühzeitige Planung: Ein gültiges Reisedokument allein garantiert noch keine Einreise in das Zielland.

Notpass: In welchen Fällen wird er ausgestellt?

Ein Notpass kann unter anderem in folgenden Fällen ausgestellt werden:

  • Verlust oder Diebstahl des Ausweisdokuments;
  • abgelaufener Reisepass oder ungenügende Gültigkeitsdauer;
  • fehlendes Ausweisdokument, insbesondere für ein Kind;
  • dringende Notwendigkeit, in das Wohnsitzland zurückzukehren.

Jedes Gesuch wird einzeln geprüft. Bei einem blossen Vergessen des Ausweisdokuments wird kein Notpass ausgestellt.

Gesuche werden täglich von 08.00 bis 21.30 Uhr durch die Diplomatische Einheit und Flughafeneinheit am Flughafen Genf auf der Ebene «Ankünfte» bearbeitet. Telefonische Auskünfte sind ebenfalls täglich von 08.00 bis 21.30 Uhr unter 022 427 58 30 erhältlich.

Die Gebühr beträgt 150 Franken. Die Bearbeitung dauert je nach Auslastung und den erforderlichen Abklärungen in der Regel rund eine Stunde. Es wird empfohlen, genügend früh vor Ort zu erscheinen.

Ein Dokument, das nicht überall akzeptiert wird

Der Notpass ist nicht biometrisch. Einige Staaten akzeptieren ihn nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen. Deshalb müssen Reisende vor der Abreise die Einreisebestimmungen der Ziel- und Transitländer überprüfen.

Je nach Reiseziel kann zudem ein Visum oder eine elektronische Reisegenehmigung erforderlich sein. Fluggesellschaften können die Beförderung verweigern, wenn die vorgelegten Dokumente die geltenden Anforderungen nicht erfüllen.

Frühzeitige Planung bleibt entscheidend

Ein Reisepass, der am Abreisetag noch gültig ist, genügt nicht immer. Manche Staaten verlangen, dass der Pass noch mehrere Monate über das Ende des Aufenthalts hinaus gültig ist.

Mit der Schweizer Identitätskarte kann innerhalb des Schengen-Raums sowie in den meisten europäischen Ländern gereist werden. Ausweisdokumente können zudem bereits vor ihrem Ablauf erneuert werden.

Da sich die Fristen für Gesuch, Terminvereinbarung und Ausstellung summieren, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.

Bei Verlust oder Diebstahl

Im Ausland müssen Verlust oder Diebstahl zuerst der örtlichen Polizei gemeldet werden. Anschliessend ist die nächstgelegene Schweizer Vertretung zu kontaktieren. Auch in der Schweiz muss ein Verlust oder Diebstahl umgehend gemeldet werden, damit ein neues Ausweisdokument bestellt werden kann.

Vor der Abreise informieren

Vor jeder Reise sollten sich Reisende bei den zuständigen Behörden des Ziellandes über die geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen informieren. Diese können sich jederzeit ändern.

Auch die kostenlose App «Travel Admin» des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) kann bei der Reisevorbereitung unterstützen.

 

Quelle: Kantonspolizei Genf
Bildquelle: Kantonspolizei Genf

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