Obwalden/Nidwalden: Feuerverbot bleibt – Auch am 1. August kein Feuerwerk erlaubt

Weiterhin grosse Waldbrandgefahr in Ob- und Nidwalden.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bleibt das Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand bestehen. Die Waldbrandgefahr liegt weiterhin bei Stufe 4 von 5.

Für den Nationalfeiertag gilt in beiden Kantonen zudem ein generelles Verbot für Feuerwerk sowie für 1.-August- und Höhenfeuer. Davon ausgenommen sind einzig polizeilich bewilligte Feuerwerke auf Seen.

Erlaubt bleiben Gas- und Elektrogrills. Holzkohlegrills, Cheminées und Feuerschalen dürfen in Gärten und auf Balkonen nur mit mindestens 50 Metern Abstand zum Wald verwendet werden.

Die Verbote gelten bis auf Widerruf. Haltet euch konsequent daran und seid im Umgang mit möglichen Zündquellen besonders vorsichtig.

 

Quelle: Kantonspolizei Obwalden
Bildquelle: Kantonspolizei Obwalden

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