Bis zu 25 Prozent Rabatt als Köder – Polizei warnt vor gefälschten Europa-Park-Ticketshops

(Schweiz). Gefälschte Ticketshops für bekannte Freizeitparks wie den Europa-Park locken mit vergünstigten Eintrittskarten.

Wer dort bestellt, steht am Ende ohne gültige Tickets da und sein Geld ist weg.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Masche: Gefälschte Ticketshops imitieren offizielle Verkaufsplattformen
  • Betroffen: Unter anderem Angebote für Europa-Park und Rulantica
  • Köder: Vermeintliche Rabatte von bis zu 25 Prozent
  • Gefahr: Nach der Zahlung werden keine gültigen Eintrittskarten geliefert
  • Zusätzliches Risiko: Mehrfachbelastungen oder höhere Abbuchungen sind möglich
  • Weitere Variante: Gefälschte Gewinnspiele mit angeblich kostenlosen Freizeitpark-Tickets
  • Schutz: Tickets nur über offizielle Webseiten oder autorisierte Vertriebspartner kaufen

Die Betrugsmasche

Über Suchmaschinen, Online-Werbung oder soziale Medien gelangen Interessierte auf professionell gestaltete Webseiten, die den offiziellen Ticketshops bekannter Freizeitparks täuschend ähnlich sehen.

Die im Beitrag gezeigte gefälschte Webseite bietet Tickets und Angebote für den Europa-Park und Rulantica an, darunter Tageskarten und kombinierte „Ride & Slide“-Tickets.

Vermeintliche Rabatte von bis zu 25 Prozent sollen die Angebote besonders attraktiv machen.





Bestellprozess wirkt täuschend echt

Auch der weitere Bestellprozess ist einem echten Ticketshop nachempfunden.

Es können die Anzahl der Personen und das gewünschte Besuchsdatum ausgewählt, Tickets in den Warenkorb gelegt und anschliessend die Bestellung fortgesetzt werden.

Dadurch kann der Eindruck entstehen, man befinde sich auf der offiziellen Verkaufsplattform.

Tatsächlich werden über solche Fake-Ticketshops jedoch keine gültigen Eintrittskarten erworben.

Wer dort bezahlt, verliert sein Geld.

Dabei kann es nicht beim vermeintlichen Ticketpreis bleiben. Je nach betrügerischer Webseite können mehrere Belastungen oder höhere Beträge abgebucht werden.

Auch angebliche Gewinnspiele können zur Falle werden

Neben gefälschten Ticketshops kursieren auch betrügerische oder irreführende Gewinnspiele mit angeblich kostenlosen Freizeitpark-Tickets.

Dabei werden zunächst persönliche Daten abgefragt und anschliessend weitere Angebote präsentiert.

Darunter befinden sich teilweise kostenpflichtige Abonnements, die bei einer entsprechenden Bestätigung abgeschlossen werden und zusätzliche Kosten verursachen können.

Präventionstipp: So erkennen Sie verdächtige Ticketshops

Adresse genau prüfen: Öffnen Sie den Ticketshop möglichst direkt über die offizielle Webseite des Freizeitparks und nicht über Werbeanzeigen, Social-Media-Posts oder zugesandte Links.

Extrem günstige Angebote hinterfragen: Hohe Rabatte bei begehrten Tickets sind ein Grund, genauer hinzuschauen.

Impressum und Kontakt prüfen: Fehlende oder widersprüchliche Anbieterangaben können ein Warnsignal sein.

Nicht unter Zeitdruck zahlen: Countdown-Anzeigen, angeblich fast ausverkaufte Kontingente oder kurzfristige Sonderpreise sollen zu schnellen Entscheidungen verleiten.

Im Zweifel nachfragen: Lieber direkt beim Freizeitpark klären, ob der Anbieter tatsächlich autorisiert ist.

Was muss ich tun?

  • Leiten Sie verdächtige Ticketshop-URLs an Cybercrimepolice.ch weiter.
  • Kaufen Sie Eintrittskarten nur über die offizielle Webseite des jeweiligen Freizeitparks oder über autorisierte Vertriebspartner.
  • Geben Sie nie sensible Daten von sich preis, wenn Sie vorgängig keine gründlichen Abklärungen getätigt haben.
  • Im Zweifelsfall ist es ratsam, direkt beim betreffenden Unternehmen nachzufragen, um die Seriosität beziehungsweise Legitimität zu klären.

Ich habe meine Daten preisgegeben

  • Informieren Sie umgehend Ihr Finanzinstitut und lassen Sie die involvierten Bank- oder Debitkarten sperren.
  • Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Stelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.
  • Falls Sie den Betrügern Ihre Adressdaten übermittelt haben, seien Sie in naher Zukunft wachsam, was ungewöhnliche Bestellungen oder Rechnungen in Ihrem Namen angeht, die Sie nicht in Auftrag gegeben haben.

 

Quelle: Cybercrimepolice.ch / Polizei.news
Bildquelle: Cybercrimepolice.ch

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