Auto erfasst Schüler (13) auf E-Trottinett: Lenker hält kurz an und fährt dann davon

(Jonen AG). Ein Auto stiess in Jonen mit einem Schüler zusammen und verletzte ihn leicht.

Nach kurzem Halt fuhr der Automobilist weiter und wird nun gesucht.

Polizei.news | Schweiz | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Staldenstrasse in Jonen, Kanton Aargau.
  • Datum: Dienstag, 3. November 2026.
  • Uhrzeit: 17.30 Uhr.
  • Verletzter: 13-jähriger Schüler auf einem E-Trottinett.
  • Unfallstelle: Fussgängerstreifen über die Staldenstrasse.
  • Unfallhergang: Zusammenstoss zwischen dem Schüler und einem Auto.
  • Verletzungen: Schürfungen und Prellungen.
  • Fahrtrichtung des Autos: Oberlunkhofen.
  • Gesuchter Lenker: Älterer Mann.
  • Gesuchtes Fahrzeug: Dunkler Toyota Kompakt-SUV.
  • Besonderes Merkmal: Ein kleiner Hund befand sich im Auto.
  • Verhalten des Lenkers: Hielt zunächst an und sprach mit dem Jugendlichen, fuhr danach aber davon.
  • Zeugenaufruf: Kantonspolizei in Muri sucht den Automobilisten und Augenzeugen.

13-jähriger Schüler auf Fussgängerstreifen von Auto erfasst

Der Unfall ereignete sich am Dienstag, 3. November 2026, um 17.30 Uhr auf der Staldenstrasse in Jonen. Von der Bühlackerstrasse her fuhr der 13-jährige Schüler auf einem E-Trottinett an den Fussgängerstreifen heran, der über die Staldenstrasse führt. Als er auf dem Streifen die Fahrbahn überquerte, näherte sich ein Auto. In Richtung Oberlunkhofen fahrend, stiess dieses mit dem Schüler zusammen. Dabei erlitt er Schürfungen und Prellungen.

Älterer Mann in dunklem Toyota fährt nach kurzem Gespräch davon

Der Automobilist hielt an und sprach mit dem Jugendlichen. Als ein Passant dann die Polizei rief, fuhr der Unbekannte jedoch davon. Der ältere Mann lenkte einen dunklen Toyota Kompakt-SUV, in dem sich auch ein kleiner Hund befand.


Zeugenaufruf

Die Kantonspolizei in Muri (stuetzpunkt.muri@kapo.ag.ch) sucht den Automobilisten und Augenzeugen.


 

Quelle: Kantonspolizei Aargau
Bildquelle: Kantonspolizei Aargau


Polizei.news informiert | Verkehrsunfälle und E-Trottinetts

Unfall mit einem E-Trottinett: Sieben wichtige Regeln für Autofahrer, Jugendliche und Zeugen

E-Trottinetts gehören zunehmend zum Strassenverkehr. Besonders an Kreuzungen und Fussgängerstreifen können gefährliche Situationen entstehen, wenn Verkehrsteilnehmende einander zu spät wahrnehmen. Kommt es zu einem Zusammenstoss, sind das richtige Verhalten an der Unfallstelle und eine klare Dokumentation entscheidend.

Wichtig: Die nachfolgenden Informationen sind allgemeine Hinweise zum Schweizer Strassenverkehrsrecht und zur Unfallprävention. Sie stellen keine Beurteilung der Schuldfrage im vorliegenden Unfall dar.

1. Bei einem Verkehrsunfall sofort anhalten

Nach Artikel 51 des Strassenverkehrsgesetzes müssen Unfallbeteiligte sofort anhalten. Das gilt unabhängig davon, wer den Zusammenstoss verursacht haben könnte.

Verschaffen Sie sich einen Überblick und sichern Sie die Unfallstelle, soweit dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Wer einen anderen Verkehrsteilnehmer angefahren hat, sollte unbedingt klären, ob Hilfe benötigt wird und welche weiteren Pflichten bestehen.

2. Auch kleine Verletzungen ernst nehmen

Schürfungen und Prellungen können auf den ersten Blick harmlos erscheinen. Nach einem Verkehrsunfall lässt sich jedoch nicht immer sofort beurteilen, ob weitere Verletzungen vorliegen.

Leisten Sie nötigenfalls Erste Hilfe. Bei schweren Verletzungen, Bewusstseinsstörungen oder anderen alarmierenden Symptomen ist der Rettungsdienst unter 144 zu verständigen. Insbesondere bei Zusammenstössen mit Kindern ist eine sorgfältige Abklärung wichtig.

3. Kontaktdaten austauschen und Meldepflicht beachten

Bei Verkehrsunfällen mit verletzten Personen gelten besondere Pflichten. Grundsätzlich ist die Polizei zu benachrichtigen. Bei bloss kleinen Schürfungen oder Prellungen sieht die Verkehrsregelnverordnung eine Ausnahme vor; der Schädiger muss dem Verletzten aber in jedem Fall Namen und Adresse angeben.

Wird die Polizei beigezogen, dürfen Beteiligte die Unfallstelle grundsätzlich nicht ohne deren Zustimmung verlassen, ausser in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Meldung unter 117.

4. E-Trottinett am Fussgängerstreifen schieben

Für E-Trottinetts gelten in der Schweiz grundsätzlich die entsprechenden Verkehrsregeln für Fahrräder. Wer auf einem E-Trottinett fährt, hat nicht automatisch denselben Vortritt wie eine zu Fuss gehende Person auf dem Fussgängerstreifen.

Die sichere Empfehlung lautet deshalb: Vor dem Fussgängerstreifen absteigen und das E-Trottinett über die Strasse schieben. Wer das Fahrzeug schiebt, gilt als Fussgänger und kann sich auf die entsprechenden Vortrittsregeln berufen. Trotzdem sollte vor dem Betreten der Fahrbahn geprüft werden, ob die Fahrzeuge tatsächlich anhalten.

5. Autofahrer müssen besonders aufmerksam sein

Kinder und Jugendliche können im Strassenverkehr unerwartet reagieren. E-Trottinetts sind zudem schmal und können dadurch leicht übersehen werden.

Nähern Sie sich Fussgängerstreifen mit angepasster Geschwindigkeit und seien Sie bremsbereit. Achten Sie besonders auf Personen, die sich dem Strassenrand nähern. Wer andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig erkennt, gewinnt entscheidende Zeit zum Reagieren.

6. Zeugen können wichtige Hinweise liefern

Nach einem Verkehrsunfall können Beobachtungen von Passanten helfen, den Ablauf zu klären. Oft sind es kleine Details, die für die Ermittlungen entscheidend werden.

Wer einen Unfall beobachtet, sollte sich nach Möglichkeit die Fahrzeugart, Farbe, Fahrtrichtung, das Kontrollschild und auffällige Merkmale merken. Teilen Sie der Polizei nur Beobachtungen mit, die Sie tatsächlich gemacht haben. Veröffentlichen Sie keine ungesicherten Beschuldigungen oder Spekulationen über die beteiligten Personen.

7. Sichtbarkeit bei Dämmerung verbessern

Im November wird es bereits am späten Nachmittag dunkel. Bei schwachem Licht, Regen oder schlechter Sicht können kleine Verkehrsteilnehmer besonders leicht übersehen werden.

Sorgen Sie dafür, dass die vorgeschriebene Beleuchtung am E-Trottinett funktioniert. Helle Kleidung und reflektierende Elemente erhöhen die Sichtbarkeit zusätzlich. Ein passender Helm ist ebenfalls empfehlenswert, auch wenn er bei gewöhnlichen E-Trottinetts nicht generell vorgeschrieben ist.

Gut zu wissen: In der Schweiz dürfen gewöhnliche, entsprechend zugelassene E-Trottinetts grundsätzlich ab 14 Jahren mit Führerausweis der Kategorie M und ab 16 Jahren ohne Führerausweis geführt werden. Ob der 13-Jährige im vorliegenden Fall ein entsprechend klassiertes Fahrzeug benutzte und welche Verkehrsregeln im konkreten Unfallablauf verletzt wurden, ist aus der Mitteilung nicht abschliessend ersichtlich.

Praktischer Tipp: Eltern können mit ihren Kindern gefährliche Querungsstellen auf häufig benutzten Wegen besprechen. Besonders wichtig ist die Regel: Vor dem Fussgängerstreifen anhalten, absteigen, nach links und rechts schauen und das E-Trottinett über die Strasse schieben.

Weitere Informationen: Hinweise zur Verkehrssicherheit und Unfallprävention finden Sie bei Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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