Unkraut abflammen: Wie man es richtig macht, Brände verhindert und was erlaubt ist
von belmedia Redaktion Allgemein Alltag Behörden DIY Draussen elterntipps.ch Freizeit Garten gartenaktuell.ch Haus, Garten & Einrichtung hometipp.ch Jahreszeiten Magazine nachrichtenticker.ch Natur & Naturereignisse Natur & Umwelt News Organisationen Orte Pflanzen Pflege Prävention Schweiz Sicherheit Sommer Terrasse & Balkon Themen Tipps Trends wohnenaktuell.ch Zubehör Ⳇ Verbreitung
Ein warmer Junitag, die Fugen der Einfahrt sind mal wieder grün – wer greift da nicht gerne zum Abflammgerät. Schnell, ohne Chemie, rückenschonend. Doch was viele unterschätzen: Unkrautbrenner arbeiten mit Temperaturen zwischen 650 und 1000 Grad Celsius. Der Einsatz dieser Geräte birgt daher immer die Gefahr, unbeabsichtigt einen Brand auszulösen. Wer ein paar Grundregeln kennt, kann das Risiko auf ein Minimum reduzieren. Unkraut abflammen ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt – allerdings unterliegt es der Sorgfaltspflicht. Es gelten allgemeine Brandschutzvorgaben, wie sie etwa in der Richtlinie 12-15 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) geregelt sind. Diese verlangt, dass bei Arbeiten mit Feuer im Freien alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Schaden an Menschen und Gebäuden zu verhindern. In gewissen Gemeinden können weitergehende Einschränkungen gelten – etwa bei anhaltender Trockenheit oder in Waldnähe.
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