13. August 2026

Trendfahrzeuge in der Schweiz: Welche Regeln für E-Trottinett, E-Roller und Co. gelten

E-Trottinette, schnelle E-Bikes, E-Roller und andere elektrisch angetriebene Kleinfahrzeuge gehören inzwischen zum Schweizer Strassenbild. Besonders auf kurzen Strecken sind sie praktisch: Sie benötigen wenig Platz, lassen sich teilweise mit Bus und Bahn kombinieren und bieten in Städten eine Alternative zum Auto. Gleichzeitig sehen viele Modelle ähnlich aus, obwohl für sie rechtlich völlig unterschiedliche Vorschriften gelten. Geschwindigkeit, Leistung und Bauart entscheiden darüber, wo gefahren werden darf, welches Mindestalter gilt und ob ein Führerausweis, Kontrollschild oder Helm vorgeschrieben ist. Wer ein Trendfahrzeug kauft, sollte deshalb nicht allein auf Reichweite, Motorleistung und Design achten. Entscheidend ist zuerst die Frage, ob das konkrete Modell überhaupt für den öffentlichen Strassenverkehr in der Schweiz zugelassen ist. E-Trottinette dürfen beispielsweise grundsätzlich dort fahren, wo Velos zugelassen sind, nicht aber auf dem Trottoir. Elektrische Skateboards, Solowheels und viele Hoverboards sind dagegen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht erlaubt. Ein Überblick über die wichtigsten Fahrzeugarten, Regeln und Sicherheitsfragen schützt vor Fehlkäufen und unangenehmen Überraschungen.

Weiterlesen