Grüne Tür als Warnsignal: Kampagne gegen häusliche Gewalt setzt auf Hilfe & Zivilcourage

(Luzern LU). Der Kanton Luzern lanciert mit „Stopp Gewalt!“ eine weitere Sensibilisierungs- und Informationskampagne für die Bevölkerung.

Gleichzeitig zieht er eine erste Bilanz zur Umsetzung des Aktions- und Massnahmenplans gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt. Seit dessen Verabschiedung Ende 2024 wurden zahlreiche Massnahmen umgesetzt oder angestossen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kampagne: „Stopp Gewalt!“ gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt
  • Initiant: Kanton Luzern
  • Symbol: Eine grüne Tür, hinter der Geräusche zu hören sind
  • Ziel: Gewalt erkennen, ansprechen und Betroffene unterstützen
  • Prävention: Ausbau von Bildungsangeboten, Fachschulungen und Lernprogrammen
  • Opferschutz: Medizinische Erstversorgung und rechtsmedizinische Spurensicherung werden ausgebaut
  • Pilotprojekt: Forensic Nurses ab Sommer 2027 vorgesehen
  • Opferhilfe: Kostenlose, vertrauliche Beratung unter 142, rund um die Uhr
  • Aktionstermine: 24. Oktober in Willisau, 28. Oktober in Sursee und 31. Oktober in Entlebuch

Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt findet häufig hinter verschlossenen Türen statt. Sie betrifft Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialem Hintergrund und hat weitreichende Folgen für die Betroffenen – Erwachsene wie Kinder – sowie für ihr Umfeld. Mit der Sensibilisierungskampagne „Stopp Gewalt!“ will der Kanton Luzern dazu beitragen, genauer hinzuschauen, Vorkommnisse rund um Gewalt anzusprechen und auf bestehende Hilfsangebote aufmerksam zu machen.

Prävention gezielt stärken

Zentrales Element der Kampagne ist eine grüne Tür, die Geräusche macht. Sie steht symbolisch für das, was hinter verschlossenen Türen geschehen kann. Gleichzeitig steht sie für die Entscheidung, hinzusehen oder wegzuschauen. „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Sie betrifft uns als Gesellschaft und verlangt, dass wir hinschauen und handeln“, sagt Regierungsrätin Ylfete Fanaj, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements.

Der Regierungsrat hat Ende 2024 den Aktions- und Massnahmenplan gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt verabschiedet. Seither setzt der Kanton verschiedene Massnahmen um und entwickelt bestehende Angebote weiter. Er führt Aus- und Weiterbildungen für Fachpersonen durch und baut an Schulen die Programme „Mein Körper gehört mir“ und „Herzsprung“ weiter aus. Zudem stärkt er die Arbeit mit gewaltausübenden Personen im Rahmen von verordneten Lernprogrammen.

Gleichstellung als Teil der Gewaltprävention

Zur Prävention gehört auch die Gleichstellung. Ungleiche Machtverhältnisse und Abhängigkeiten können Gewalt begünstigen. Wo Menschen gleichberechtigt sind und Abhängigkeiten reduziert werden, entstehen bessere Voraussetzungen für gewaltfreie Beziehungen. „Gewaltprävention beginnt nicht erst dann, wenn bereits etwas passiert ist. Sie beginnt auch dort, wo wir Selbstbestimmung stärken, Abhängigkeiten reduzieren und gleiche Chancen schaffen“, sagt Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements.

Betroffene schützen und unterstützen

Auch beim Schutz und bei der Unterstützung von Betroffenen baut der Kanton seine Angebote aus. Dazu gehört der Aufbau eines kantonsweiten Angebotes für die medizinische Erstversorgung und die rechtsmedizinische Spurensicherung bei häuslicher Gewalt (Forensic Nurses). Einheitliche Standards gewährleisten eine professionelle forensische Fallführung und eine gerichtsverwertbare Spurensicherung. Das Pilotprojekt dazu startet im Sommer 2027. Mit der nationalen Opferhilfe-Nummer 142 steht zudem eine niederschwellige Anlaufstelle rund um die Uhr zur Verfügung. „Nach einer Gewalterfahrung darf niemand allein gelassen werden. Betroffene müssen wissen, wo sie jederzeit Hilfe erhalten und darauf vertrauen können, dass sie medizinisch gut versorgt und professionell begleitet werden“, sagt Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements.

Spezialisierung in der Strafverfolgung

Die neu geschaffene Fachstelle Häusliche Gewalt der Luzerner Polizei führt und begleitet Fälle systematisch. Auch die Staatsanwaltschaft baut ihre Spezialisierung im Umgang mit Fällen häuslicher Gewalt weiter aus. „Entscheidend ist, dass die verschiedenen Massnahmen ineinandergreifen, von der Prävention über den Schutz der Betroffenen bis zur konsequenten Bearbeitung von Fällen“, sagt Regierungsrätin Ylfete Fanaj.

Die Sensibilisierungskampagne „Stopp Gewalt!“ ist mit der grünen Tür im ganzen Kanton Luzern unterwegs. Folgende Termine stehen fest:

  • 🚩 24.10.2026, vormittags: Rathausplatz in Willisau
  • 🚩 28.10.2026, nachmittags: Martignyplatz in Sursee
  • 🚩 31.10.2026, vormittags: Marktplatz in Entlebuch
Polizei.news informiert | Häusliche Gewalt erkennen und Hilfe finden

Hinschauen statt schweigen: So können Betroffene und Angehörige Hilfe erhalten

Häusliche Gewalt beginnt nicht erst mit körperlichen Übergriffen. Auch Drohungen, gezielte Einschüchterungen, ständige Kontrolle, Erniedrigungen oder die Isolation von Angehörigen und Freunden können Formen von Gewalt sein.

Viele Betroffene sprechen aus Angst, Scham oder aufgrund emotionaler und finanzieller Abhängigkeiten nicht offen über ihre Situation. Das soziale Umfeld kann deshalb eine wichtige Rolle spielen: aufmerksam bleiben, Veränderungen wahrnehmen, behutsam nachfragen und konkrete Unterstützung anbieten.

Dabei gilt: Hilfe sollte die Sicherheit und Selbstbestimmung der betroffenen Person stärken. Gut gemeinte Konfrontationen mit gewaltausübenden Personen können eine Situation verschärfen.

5 praktische Tipps: Wie Sie bei häuslicher Gewalt helfen können

1. Warnsignale erkennen

Wiederholte Angst, sozialer Rückzug, starke Kontrolle durch eine andere Person oder auffällige Veränderungen im Verhalten können Hinweise auf eine belastende Situation sein. Einzelne Beobachtungen sind jedoch noch kein Beweis für Gewalt.

2. Ein vertrauliches Gespräch anbieten

Suchen Sie einen sicheren Moment unter vier Augen. Eine Frage wie „Ich mache mir Sorgen um dich. Möchtest du darüber sprechen?“ kann den Einstieg erleichtern. Achten Sie darauf, dass eine möglicherweise gewaltausübende Person das Gespräch nicht mithören kann.

3. Zuhören und ernst nehmen

Vermeiden Sie Schuldzuweisungen und drängen Sie Betroffene nicht zu einer sofortigen Trennung oder Anzeige. Fragen Sie stattdessen, welche Unterstützung gewünscht wird.

4. Gemeinsam Hilfsangebote suchen

Opferberatungsstellen unterstützen Betroffene vertraulich. Auch Angehörige und andere nahestehende Personen können sich beraten lassen, selbst wenn noch keine Strafanzeige erstattet wurde.

5. Bei akuter Gefahr sofort handeln

Wenn eine Person unmittelbar bedroht wird oder Gewalt stattfindet, alarmieren Sie die Polizei unter 117. Begeben Sie sich nicht selbst in eine gefährliche Situation.

Opferhilfe 142: Vertrauliche Unterstützung rund um die Uhr

Die nationale Opferhilfe-Nummer 142 ist in der ganzen Schweiz erreichbar. Geschulte Fachpersonen beraten Menschen, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben. Auch Angehörige und nahestehende Personen können anrufen.

Nationale Opferhilfe

142

Kostenlos · Vertraulich · 24 Stunden erreichbar

Auch ohne Strafanzeige: Eine Beratung ist möglich, unabhängig davon, ob bereits eine Anzeige erstattet wurde.

Wichtig: Die 142 ist eine Beratungsnummer und keine Notrufnummer. Bei unmittelbarer Gefahr wählen Sie 117 (Polizei) oder 144 (Rettungsdienst).

Die grüne Tür kommt in drei Luzerner Gemeinden

Samstag, 24. Oktober 2026: Vormittags auf dem Rathausplatz in Willisau.

Mittwoch, 28. Oktober 2026: Nachmittags auf dem Martignyplatz in Sursee.

Samstag, 31. Oktober 2026: Vormittags auf dem Marktplatz in Entlebuch.

Die Kampagne soll Gespräche über häusliche Gewalt ermöglichen und auf Hilfsangebote aufmerksam machen. Genaue Uhrzeiten sind in der Ankündigung nicht genannt.

Wichtig: Wer häusliche Gewalt erlebt oder bei einer nahestehenden Person vermutet, muss nicht warten, bis es zu körperlichen Verletzungen kommt. Fachstellen können bereits bei ersten Unsicherheiten beraten und mögliche Schutzmassnahmen aufzeigen.

Polizei.news informiert | Hintergrund zum Luzerner Massnahmenplan

Was der Kanton Luzern konkret gegen häusliche Gewalt unternimmt

Der kantonale Aktions- und Massnahmenplan umfasst weit mehr als die neue Kampagne „Stopp Gewalt!“. Ein Faktenblatt des Kantons zeigt, welche Angebote bereits umgesetzt werden, welche Projekte angelaufen sind und wo weiterer Handlungsbedarf besteht.

Sechs konkrete Massnahmen im Überblick

1. Kinder und Jugendliche schützen

Die Präventionsprogramme „Mein Körper gehört mir“ und „Herzsprung“ werden an Schulen weiter ausgebaut. Sie sollen Kinder und Jugendliche stärken und zur Gewaltprävention beitragen.

2. Gegen Zwangsheirat sensibilisieren

Mit der Kampagne „Ich entscheide, wen ich heirate“ und Informationsveranstaltungen für Fachpersonen wird gezielt auf das Thema Zwangsheirat aufmerksam gemacht.

3. Gewaltausübende Personen beraten

Ein befristetes Pilotprojekt zur freiwilligen Beratung von gewaltausübenden und gewaltbereiten Personen wird derzeit ausgewertet. Gleichzeitig werden bestehende Beratungsangebote bekannter gemacht.

4. Medizinische Versorgung und Beweissicherung verbessern

Ab Sommer 2027 soll ein Pilotprojekt zur medizinischen Erstversorgung und rechtsmedizinischen Spurensicherung bei häuslicher und sexueller Gewalt starten. Geplant sind einheitliche Standards für die professionelle Dokumentation und gerichtsverwertbare Sicherung von Spuren.

5. Gewaltfälle professioneller bearbeiten

Die Fachstelle Häusliche Gewalt der Luzerner Polizei übernimmt die systematische Führung und Nachbetreuung von Fällen. Zusätzlich wird forensisch-psychologische Expertise zur Risikoeinschätzung eingesetzt.

6. Behörden und Fachstellen besser vernetzen

Der Runde Tisch Häusliche Gewalt wird um weitere relevante Stellen erweitert. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe soll die Zusammenarbeit verbessern und Schnittstellen zwischen den beteiligten Organisationen optimieren.

Noch offen: Verbindliche Grundlage für die Gewaltprävention

Nicht alle Vorhaben sind bereits abgeschlossen. Laut Faktenblatt steht die Schaffung einer verbindlichen Grundlage mit einem umfassenden Auftrag zur Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt noch aus.

Quelle: Kanton Luzern, Faktenblatt zu umgesetzten oder geplanten Massnahmen aus dem Aktions- und Massnahmenplan gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt, Oktober 2026.

 

Quelle: Kanton Luzern
Bildquelle: Symbolbild © Daniil Dubov/iStock.com

Publireportagen

Empfehlungen

Gott.ch
gourmetnews.ch
moebeltipps.ch
haushaltsapparate.net