Brände

Kanton Luzern: Absolutes Feuerverbot wegen extremer Trockenheit und Waldbrandgefahr

Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Aufgrund der sehr grossen Waldbrandgefahr erlässt der Kanton auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien. Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Für die Fische ist die Situation teilweise existenzbedrohend. Die weiterhin anhaltende Trockenheit und Hitze in Kombination mit Wind verschärft die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter. Zudem ist auch die Situation hinsichtlich verfügbaren Löschwassers zunehmend angespannt. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern erlässt der Kanton Luzern deshalb die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe und verfügt ein absolutes Feuerverbot im Freien.

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Uster ZH: Stadtpolizei warnt vor extremer Brandgefahr – Feuer und Feuerwerk verboten

Die nächste Hitzewelle ist da. Und das vor dem Nationalfeiertag. Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ist gerade im Hinblick auf die ultraheissen und sehr trockenen Tage strikt einzuhalten. Die Brandgefahr ist enorm hoch.

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Graubünden: Kanton weitet absolutes Feuerverbot vor dem 1. August massiv aus

Die anhaltende Hitze und die aussergewöhnliche Trockenheit sorgen in mehreren Regionen Graubündens weiterhin für eine sehr hohe Wald- und Flurbrandgefahr. Das bereits geltende absolute Feuerverbot im Freien bleibt deshalb auch im Hinblick auf die Bundesfeier vom 1. August bestehen. Aufgrund der aktuellen Lage wird das Feuerverbot auf weitere Regionen ausgedehnt.

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Obwalden/Nidwalden: Feuerverbot bleibt – Auch am 1. August kein Feuerwerk erlaubt

Weiterhin grosse Waldbrandgefahr in Ob- und Nidwalden. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bleibt das Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand bestehen. Die Waldbrandgefahr liegt weiterhin bei Stufe 4 von 5.

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Aargau: Kanton verhängt absolutes Feuerverbot und verbietet 1.-August-Feuer

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien.

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Ob- und Nidwalden: Feuerwerksverbot zum 1. August bleibt wegen Trockenheit bestehen

Die Brandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden bleibt aufgrund der anhaltenden Trockenheit gross. Das seit dem 10. Juli geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt deshalb bis auf Weiteres in Kraft. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag weist das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden darauf hin, dass in beiden Kantonen keine Feuerwerkskörper abgebrannt und keine 1.-August- oder Höhenfeuer entzündet werden dürfen.

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Basel BS: Bundesfeier am Rhein mit Verkehrssperren und Feuerwerksverbot

Am kommenden Freitag, 31. Juli findet wie jedes Jahr die Bundesfeier am Rhein statt. Dieses Jahr gilt ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot. Die Kantonspolizei Basel-Stadt empfiehlt insbesondere auswärtigen Gästen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die Kantonspolizei Basel-Stadt, wird zusammen mit ihren Partnerorganisationen, insbesondere der Rettung Basel-Stadt, in der Innenstadt und im Festperimeter sichtbar präsent sein.

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Stadt St.Gallen SG: Sechs Anzeigen wegen Missachtung des Feuerverbots ausgesprochen

Die Stadtpolizei St.Gallen hat im Zeitraum zwischen Freitag, 24.07.2026, und Sonntag, 26.07.2026, sechs Personen verzeigt, die trotz des geltenden Feuer- und Feuerwerksverbots ein Feuer entfacht hatten. Zwei weitere Personen wurden verwarnt.

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Zurzibiet AG: Waldbrandgefahr auf Stufe 5 – Feuer und Feuerwerk ab sofort verboten

Im ganzen Zurzibiet gilt ab sofort die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe 5 von 5 ("sehr grosse Gefahr"). Jegliches Feuern im Freien und das Zünden von Feuerwerk sind überall verboten – ausdrücklich auch im Siedlungsgebiet, also beispielsweise im eigenen Garten.

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Bern: Kanton weitet Feuerverbot wegen grosser Waldbrandgefahr massiv aus

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit werden die Feuerverbote im Kanton Bern ausgeweitet. In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland, Emmental, Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau darf im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) kein Feuer entfacht werden. In diesen Gebieten gilt die Waldbrandgefahr "gross" (Stufe 4).

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Basel-Stadt/Basel-Landschaft: Absolutes Feuerverbot wegen grosser Waldbrandgefahr

Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu: Waldbrandgefahrenstufe 4). Die zuständigen kantonalen Behörden haben deshalb ab Freitag, 3. Juli 2026, ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie an Waldrändern erlassen. Feuer dürfen nur mit einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand entfacht werden.

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